Zielsetzungen der Gesinnungsgemeinschaft
Gemeinnützige Nahversorgung
KOOPERATION anstatt KONKURRENZ
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Trennung von Eigentum und Nutzung
Gemeinschaftliche Selbstversorgung fördern „Lohnarbeit" minimieren
Umschuldungen und Finanzierungen über wertgesichertes Privatgeld
Unterstützung und Vernetzung der vorhandenen Kleinstrukturen
Schaffung von ökologisch wertvollem Gemeingut
Verwaltung von Gratis-Nutzungsrechten
Gemeinschaftliche Selbstversorgung
Soziale Sicherheit verbessern
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Das Konzept
Herbeiführung eines allgemeinen Gesinnungswandels - zu mehr Wertschätzung der regionalen Versorgungssicherheit in allen Bereichen des täglichen Lebens. Dies soll durch die Bildung von regionalen Nahversorgungs-Gemeinschaften erreicht werden, wo sich alle untereinander kennen und persönliche Vertrauensverhältnisse aufgebaut werden.
Die Gemeinnützige Gesinnungsgemeinschaft verwaltet und organisiert die Schaffung von frei nutzbarem Gemeingut zum Zwecke der gemeinschaftlichen Nahversorgung, durch Trennung von Eigentum und Nutzung.
Nahversorgungs-Gemeinschaften werden über Kommunikation und Vernetzung unterstützt und gefördert. Es werden Vermarktungs- und Verteilungssysteme mit aktiver Teilnahme der Konsumenten aufgebaut, aber auch die Mitarbeit an der Erzeugung der Nahversorgungsprodukte wird ermöglicht.
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Im Einzelnen sieht das Konzept folgendes vor:
1. Organisatorische Unterstützung und Verbreitung eines alternativen Wirtschafts- und Sozialssystems, das auf Solidarität und auf Gemeinnützigkeit aufbaut und die Nutzung von Privateigentum auch besitzlosen Menschen ermöglicht.
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2. Die Verwaltung von Eigentumsrechten wird bei Bedarf organisatorisch unterstützt - rechtlich aber an einen externen Vermögenspool oder an eine andere befugte Vermögensverwaltungs-Organisation ausgelagert. Besonders gefördert werden Umschuldungen mit Privatgeld, wenn damit ökologisch wertvolle Natur vor Ausverkauf, Raubbau und Verwüstung gerettet werden kann. Die Unterstützung beschränkt sich auf Informationsvermittlung, beispielsweise über das www.nahversorgungs.net und auf persönliche Kontakte und auf die Erstellung von Konzepten und Empfehlungen.
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3. Regionale Nahversorgungs-Gemeinschaften werden gegründet. Diese übernehmen von den Eigentümern langfristige Nutzungsrechte, in der Regel aber keine Eigentumsrechte. Sie garantieren eine fachgerechte und werterhaltende Nutzung von Ressourcen, die von den Eigentümern nicht sinnvoll genutzt werden können. Damit soll dem Raubbau an der Natur und dem Ausverkauf an Großinvestoren entgegengewirkt werden
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4. Nutzungsrechte werden zum „Gemeingut", das gratis- aber garantiert nur ökologisch und Werterhaltend genutzt werden kann. Die Nutzung wird vorzugsweise von nagegelegenen Nahversorgungs-Gemeinschaften übernommen, die damit Selbstversorgung betreiben können. Dabei müssen nur die tatsächlich anfallenden Kosten (wie Steuern, Abgaben, Betriebsmittel) von den Nutzern aufgebracht werden.
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5. Regionale Nahversorgungs-Gemeinschaften können auch als Vereine geführt werden und als solche auch eine Nutzerverwaltung und andere Dienstleistungen anbieten. Sie können Verträge abschließen, aber auch rechtsberatend tätig sein und den Mitgliedern der Gesinnungsgemeinschaft auch bei der Erledigung von „Behördenkram" behilflich sein.
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6. In jeder Region soll es mindestens einen Bio-Landwirtschaftsbetrieb geben, der über die nötige Fachkompetenz und über die nötigen Gerätschaften verfügt, um die nachhaltige Umsetzung von Nutzungsrechten garantieren zu können. Nötigenfalls kann auch eine vereinsmäßig geführte Nahversorgungs-Gemeinschaft als Betreiberin einer Bio-Landwirtschaft auftreten.
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7. Der Aufbau von CSA-Systemen, gemeinsam mit regionalen Nahversorgungs-Gemeinschaften ist eine erstrebenswerte Möglichkeit, die intensiv genutzt werden soll.
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8. Vermittlung von regulärer Lohnarbeit kann über das Informationsnetzwerk www.nahversorgungs.net organisiert werden.
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9. Die Vermarktung von Produkten gegen Geld erfolgt immer regulär im Namen und auf Rechnung befugter Erzeuger (oder Erzeugergemeinschaften), die selbst für die Abgabenrechtlichen Belange verantwortlich sind.
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10. Nahversorgungs-Gemeinschaften können aber als FOODKOOPS tätig werden und gemeinschaftlich Produkte einkaufen, gemeinschaftlich bearbeiten und (auch unter Nutzung von Tauscharbeit) untereinander aufteilen.
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11. Auch Personen, die keine Arbeitsgenehmigung besitzen, können sich an Nahversorgungs-Gemeinschaften beteiligen und damit legal ihr Grundrecht auf persönliche Selbstversorgung realisieren.
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12. Die Mitgliedschaften: Vorerst genügt eine bloße Absichtserklärung per Mail. Die weitere organisatorische Entwicklung unserer Gesinnungsgemeinschaft bleibt den Beschlüssen unserer aktiven Mitgestalter-Innen vorbehalten. Dazu dient auch weiterhin der KB5-Montag
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13. Gemeinschaftliche Öffentlichkeitsarbeit ist eine Möglichkeit, die zur Verbreitung dieser Gesinnung beitragen kann.