Hofkollektive
Zurück zur Landwirtschaft!
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Schaffung neuer Existenzgrundlagen in der Landwirtschaft ist das Gebot der Stunde!
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Schaffung neuer Existenzgrundlagen in der Landwirtschaft ist das Gebot der Stunde!
Das Vertrauen in „Nahrungsmittel", die mit industriellen Methoden „Produziert" werden, geht immer mehr verloren.
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Die Wertschätzung - und die Nachfrage nach hochwertigen, vielfach nur mit viel Handarbeit herstellbaren Lebensmitteln ist viel größer als das Angebot.
Daraus ergeben sich Möglichkeiten und dringende Notwendigkeiten, aus den noch vohandenen unverdorbenen Ressourcen neue Versorgungs-Kleinstrukturen aufzubauen.
Daraus ergeben sich Möglichkeiten und dringende Notwendigkeiten, aus den noch vohandenen unverdorbenen Ressourcen neue Versorgungs-Kleinstrukturen aufzubauen.
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Viele arbeitswillige Menschen können im Bereich der Landwirtschaft
neue, nachhaltige Lebensgrundlagen finden,
neue, nachhaltige Lebensgrundlagen finden,
wenn der Wiederaufbau der Kleinstrukturen gezielt organisiert und gefördert wird und wenn auch genügend Privatgeld (wertgesichert!) in diesen Bereich investiert wird.
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Auch Menschen ohne Arbeitsgenehmigung können sich weitgehend selbst versorgen.
Selbstversorgung ist ein Menschenrecht - und die Landwirtschaft kann auch solchen Menschen problemlos und zu günstigsten Bedingungen genügend Ressourcen zur Selbstversorgung zur Verfügung stellen. Solche Menschen können sich positiv integrieren und sie können mit viel geringerem Unterstützungsaufwand gut versorgt werden. Gleichzeitig wird auch damit der Wiederaufbau nachhaltiger Selbstversorgungs-Strukturen intensiviert.
MODELLÖSUNG - Hofkollektiv als Verein
Das Grundprinzip ist die Trennung von Eigentum und Nutzung
Das Grundprinzip ist die Trennung von Eigentum und Nutzung
Hofkollektive schaffen mehr wirtschaftliche Sicherheit, Stabilität, Versorgungssicherheit und Unabhängigkeit durch ein hohes Selbstversorgungspotential - gerade auch in Krisenzeiten.
Zur Modellösung gehören:
1. Eigentümer und grundbücherliche Miteigentümer von Liegenschaften - die über Privatgeld-Investoren schuldenfrei gestellt werden. Zur Absicherung gegen Verpfändung und Belastung des Eigentums und zur Sicherstellung der Geldanlagen verpflichten sich die Eigentümer vertraglich zur Eintragung von entsprechenden Belastungs- und Veräusserungsverboten und von Nutzungsrechten in das Grundbuch.
2. Die Investoren die Mindestens 10% des Zeitwertes einer Liegenschaft investiert haben und dafür Versorgungssicherheit und Nutzungsrechte bekommen.
3. Ein Verein, der die Nutzung der Liegenschaften regelt und verwaltet
· Die Nutzungsrechte an den betreffenden Liegenschaften werden - grundbücherlich sichergestellt - an einen gemeinnützigen Verein übertragen
· Die demokratisch organisierte Führung des Gemeinnützigen Vereines besteht aus den Eigentümern und den Investoren.
· Die Eigentümer und die Investoren bekommen Mitbestimmungsrechte nach demokratischen Regeln und jeder für sich hat ein Vetorecht bei wichtigen Entscheidungen.
· Die Eigentümer und die Investoren bekommen über den Verein Vorrang bei der Nutzung der vorhandenen Ressourcen und bei der Belieferung mit Produkten - soweit diese zum Zwecke der Selbstversorgung für sich und für die eigenen Familien verwendet werden
2. Die Investoren die Mindestens 10% des Zeitwertes einer Liegenschaft investiert haben und dafür Versorgungssicherheit und Nutzungsrechte bekommen.
3. Ein Verein, der die Nutzung der Liegenschaften regelt und verwaltet
· Die Nutzungsrechte an den betreffenden Liegenschaften werden - grundbücherlich sichergestellt - an einen gemeinnützigen Verein übertragen
· Die demokratisch organisierte Führung des Gemeinnützigen Vereines besteht aus den Eigentümern und den Investoren.
· Die Eigentümer und die Investoren bekommen Mitbestimmungsrechte nach demokratischen Regeln und jeder für sich hat ein Vetorecht bei wichtigen Entscheidungen.
· Die Eigentümer und die Investoren bekommen über den Verein Vorrang bei der Nutzung der vorhandenen Ressourcen und bei der Belieferung mit Produkten - soweit diese zum Zwecke der Selbstversorgung für sich und für die eigenen Familien verwendet werden
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Der Verein organisiert und verwaltet folgende Nutzungsformen
1. Die Nutzung zur Selbstversorgung
· Die Eigentümer und die Investoren haben Nutzungsrechte an allen Ressourcen der Liegenschaft, um damit Selbstversorgung mit eigener Arbeit zu betreiben. Diese Rechte zur Selbstversorgung haben Vorrang vor einer gewerblichen Nutzung.
2. Die Gewerbliche Nutzung
· Die Eigentümer haben das Vorrecht der bäuerlichen- oder gewerblichen Nutzung der Liegenschaft, solange sie gewillt- und imstande sind,
a. die persönliche Selbstversorgung aller zu ermöglichen,
b. die Liegenschaft nachhaltig und werterhaltend zu nutzen
c. alle anfallenden Kosten, einschließlich Steuern und Abgaben zu erwirtschaften und die Investoren lastenfrei zu halten
· Im Falle des Verzichtes der Eigentümer auf ihre Nutzungsrechte, haben die Investoren ein demokratisches Mitspracherecht bei der Vergabe von Nutzungsrechten an andere Personen oder Unternehmen.
3. Mitbewohner, Mitarbeiter, Selbstversorger.
· Gegen Zahlung eines Investitionsbeitrages dessen Höhe vom Vereinsvorstand einvernehmlich festgesetzt wird, können Wohnmöglichkeiten beigestellt werden.
· Alle Mitbewohner und Mitarbeiter bekommen Ressourcen zur eigenen Selbstversorgung beigestellt - auch Gemeinschaftsräume, Gemeinschaftsküche, Lagerungsmöglichkeiten usw.
· Selbstversorger, die auch am Hof mitarbeiten wollen, werden in Teilzeit (ev. auch in Vollzeit) vom Gewerblichen Bewirtschafter regulär angestellt und bezahlt.
CSA-Systeme und die bevorzugte Belieferung von Dauerkunden werden vom Verein zwischen dem Gewerblichen Nutzer und den Kunden vermittelt.
· Die Eigentümer und die Investoren haben Nutzungsrechte an allen Ressourcen der Liegenschaft, um damit Selbstversorgung mit eigener Arbeit zu betreiben. Diese Rechte zur Selbstversorgung haben Vorrang vor einer gewerblichen Nutzung.
2. Die Gewerbliche Nutzung
· Die Eigentümer haben das Vorrecht der bäuerlichen- oder gewerblichen Nutzung der Liegenschaft, solange sie gewillt- und imstande sind,
a. die persönliche Selbstversorgung aller zu ermöglichen,
b. die Liegenschaft nachhaltig und werterhaltend zu nutzen
c. alle anfallenden Kosten, einschließlich Steuern und Abgaben zu erwirtschaften und die Investoren lastenfrei zu halten
· Im Falle des Verzichtes der Eigentümer auf ihre Nutzungsrechte, haben die Investoren ein demokratisches Mitspracherecht bei der Vergabe von Nutzungsrechten an andere Personen oder Unternehmen.
3. Mitbewohner, Mitarbeiter, Selbstversorger.
· Gegen Zahlung eines Investitionsbeitrages dessen Höhe vom Vereinsvorstand einvernehmlich festgesetzt wird, können Wohnmöglichkeiten beigestellt werden.
· Alle Mitbewohner und Mitarbeiter bekommen Ressourcen zur eigenen Selbstversorgung beigestellt - auch Gemeinschaftsräume, Gemeinschaftsküche, Lagerungsmöglichkeiten usw.
· Selbstversorger, die auch am Hof mitarbeiten wollen, werden in Teilzeit (ev. auch in Vollzeit) vom Gewerblichen Bewirtschafter regulär angestellt und bezahlt.
CSA-Systeme und die bevorzugte Belieferung von Dauerkunden werden vom Verein zwischen dem Gewerblichen Nutzer und den Kunden vermittelt.