Ein Staatlich autorisiertes Privatunternehmen,
das die Biokontrollen an Ort und Stelle durchführt
Gerda Schweighofer
Schirnitz 10
8211 Großpesendorf
Schirnitz am 20. 4. 2014
An Austria Bio Garantie GmbH
Parkring 2
8403 Lebring
(per Mail an lebring@abg.at)
Betrifft: Gerichtsfall Gerda Schweighofer / Schadenminimierung
Werte Austria Bio Garantie GmbH !
Wie Ihnen bekannt ist, wurde vom Verwaltungsgericht eine zweite Verhandlung am
25. 4. 2014 anberaumt. Nach dem derzeitigen Stand der Dinge scheint das
Kostenrisiko bei Fortsetzung der gerichtlichen Auseinandersetzung für alle
Beteiligten unüberschaubar zu werden.
Die Hauptschuld an dieser Situation trägt Ihr Unternehmen, dass offenbar nicht müde wird, nunmehr auch als sachverständige Zeugen vor Gericht Behauptungen und erwiesenermaßen falsche vorgefasste Meinungen als Tatsachen und als gesichertes Fachwissen hinzustellen. Diese falschen- oder einfach irrigen Behauptungen, müssen von uns nun erst sehr mühsam und kostenintensiv widerlegt werden, wenn wir nicht als Verlierer dastehen wollen.
Ein konkretes Beispiel:
Alois Kemmer sagte bei der Vernehmung aus, „der Einsatz von Calciumhydroxid ist auch zur Behandlung kranker Bäume notwendig gewesen“ und dass es vielfach auch Obstbaumkrebs, Schorfbefall und viele andere Krankheiten in den Obstplantagen gibt.
Der von Ihnen beauftragte Fachmann, der Bio-Kontrollor, Herr Rupp sagte aus, er habe sich die Bäume angesehen und er habe „keine kranken Bäume gesehen“, sondern durchwegs nur gesunde Bäume. Allein schon diese offensichtlich fachlich falsche Zeugenaussage Ihres Fachexperten hat bereits bei der ersten Verhandlung ein Urteil zu unseren Gunsten unmöglich gemacht. Hingegen hätte eine fachlich korrekte Aussage Ihres vom Gericht als kompetent angesehenen Fachexperten den Beweis für die Richtigkeit unseres Kalkeinsatzes erbracht.
Wir haben inzwischen unseren Fachexperten, Herrn Dr. Berger (- ein namhafter Experte aus Deutschland und Leiter des www.umweltbund.de. -) zur Begutachtung unserer Obstanlagen beigezogen. Herr Dr. Berger, hat unsere Obstanlagen persönlich begutachtet und er hat zahlreiche kranke Bäume gesehen. Er hat viele Fälle von Obstbaumkrebs festgestellt, die sehr dringend auch weiterhin intensiv mit Kalkwasser (Calciumhydroxid) behandelt werden müssen, ansonsten würden wir den Weiterbestand unseren Obstplantagen gefährden!
Das drohende unüberschaubar werdende Kostenrisiko trifft aber nicht nur Gerda Schweighofer und auch mich persönlich als Mitglied der Hofgemeinschaft, sondern auch Sie als das von uns bezahlte Kontrollunternehmen Austria Bio Garantie GmbH:
Falls der von uns bekämpfte Bescheid der Landesregierung
nicht aufgehoben wird, werden wir nämlich massive Schadenersatzforderungen an
Ihr Unternehmen stellen, weil Sie es offenbar unterlassen haben, mit genügender
Sorgfalt die Gesetze und Verordnungen zu prüfen, bevor Sie offensichtlich
falsche Anschuldigungen weitergeleitet haben! Ihr Unternehmen hat offenbar auf
selbstherrliche Weise und nach unbegründeten vorgefassten Meinungen gehandelt
und unsere ausführlich eingebrachten Argumente unbeachtet gelassen und uns
damit schweren Schaden zugefügt.
Ich lade Sie ein, einen Beitrag zur Schadensminimierung zu leisten:
Bitte verabschieden Sie sich rasch von den haltlosen vorgefassten Meinungen und
überprüfen Sie nochmals sorgfältig, ob die gegen uns erhobenen Anschuldigungen
tatsächlich zutreffend sind und liefern Sie gegebenenfalls der
Lebensmittelbehörde und auch dem Gericht rasch jene korrekten
Entscheidungshilfen nach, die durchaus auch zur Aufhebung des Bescheides
noch vor der nächsten Gerichtsverhandlung führen könnten.
Ich lade Sie ein, dem Gericht und auch der
Lebensmittelbehörde folgende zweifelsfrei feststehende Fakten in Ihrer Funktion
als zuständige Fachexperten möglichst noch vor der nächsten Verhandlung
mitzuteilen:
Es gibt kein generelles "Brandkalkverbot" im Bio-Landbau und der
Einsatz von Calciumhydroxid (Kalkwasser) und auch von „Brandkalk“ ist mehrfach
ausdrücklich erlaubt – nicht nur aufgrund von Gesetzen und Verordnungen,
sondern ausdrücklich auch nach dem für Biobauern maßgeblichen
Betriebsmittelkatalog für die biologische Landwirtschaft:
1. (Siehe Seite 55) Zur Reinigung und Desinfektion in der tierischen
Produktion - die ausdrücklich "erlaubten Wirkstoffe" - Kalkmilch,
Kalk und Brandkalk (wir müssen uns ja vor Bakterien aus der benachbarten
Freiland-Hühnerhaltung schützen und wir betreiben auch selbst Hühnerhaltung in
den Obstplantagen!)
2. (Siehe Seite 63) Als Pflanzenschutzmittel - in der Liste der erlaubten
Wirkstoffe - ist Kalziumhydroxid (=Calcumhydroxid = Kalkwasser) ausdrücklich
erlaubt! (Und wurde von uns auch für diese erlaubten Zwecke eingesetzt -
speziell gegen den Obstbaumkrebs!).
3. (Siehe Seite 84) Zur Reinigung und Desinfektion in der
pflanzlichen Erzeugung: „Brandkalk, Kalk und Kalkmilch“ sind
ausdrücklich erlaubt – mit dem Zusatz-Vermerk "Diese Stoffe sind
aufgrund eines Erlasses Gesundheitsministeriums für Bio-Betriebe erlaubt"!
Wir desinfizieren unsere Bäume also absolut korrekt mit erlaubtem Kalk,
gegen Schorf und andere Pilze, gegen Obstbaumkrebs und als Vorbeugung gegen
Feuerbrand und auch gegen Bakterien die aus der Tierhaltung stammen.
4. Als Düngemittel ist der Brandkalkeinsatz verboten - das wurde und wird
von uns auch akzeptiert und streng beachtet. Irreführend war bloß
unser Eintrag in das Betriebsmittelbuch, weil wir den Brandkalkzukauf ohne
weitere Erklärungen über die tatsächlichen (vielfältigen) Verwendungszwecke
einfach in die Rubrik "Düngemittel" eingetragen haben (- weil in
diesem Buch keine Spalte für „Reinigung und Desinfektion in der pflanzlichen
Erzeugung“ vorgesehen ist). Aber eine bloß mangelhafte Eintragung rechtfertigt
doch nicht solch unangemessene Sanktionen!
5. (Siehe Seite 128) Als Verarbeitungshilfsstoffe - ist
Calciumhydroxid ausdrücklich "erlaubt bei Lebensmitteln" - und
wird von uns auch für Desinfektionszwecke verwendet.
Wir fordern Sie dringend auf, sich von Ihrer tendenziösen Art zu verabschieden,
uns unbedingt etwas anhängen zu wollen! Als die von uns bezahlten
Fachexperten sollten Sie wissen und auch dem Gericht und den Behörden
erklären können, dass man mit dem Einsatz von 5000 kg Brandkalkgranulat, auf 18
Hektar Bio-Landwirtschaft ohnehin keinerlei relevante Verfehlungen begehen
könnte – selbst dann nicht, wenn man dieses Granulat ungelöscht auf den Boden
aufgebracht hätte, weil dieses Granulat nicht als „schnell lösliches
Düngemittel“ zu bewerten ist. Um unser Schadenersatzforderungen zu minimieren
fordern wir Sie hiermit auf, das Gericht und die Lebensmittelbehörde rasch
darüber aufzuklären, dass es nicht allein auf die Klärung der Frage ankommt ob
der Kalk gelöscht wurde oder nicht und dass der Kaklkeinsatz aus fachlicher
Sicht auf unserem Biobetrieb richtig und notwendig war. Damit könnte die
Behörden den gegen uns gerichteten Bescheid aufheben und es könnten weitere
Gerichtskosten vermieden werden.
Alois
Kemmer, im Namen und im Auftrag von Gerda Schweighofer