Das Urteil

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   Das Urteil vom
Landesverwaltungsgericht Steiermark

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Der Bescheid wird NICHT aufgehoben!
(Das bedeutet, es gibt für die Obsternte 2013 kein Bio-Zertifikat)
Das Ergebnis stand offenbar schon von Anfang an fest, von einem unabhängigen Gericht konnte keine Rede sein. Dem Vorbringen der Beschwerdeführer wurde grundsätzlich kein Glauben geschenkt - ansonsten hätte man den Bescheid ja aufheben müssen!
Dieses Urteil wurde auf rein formalrechtlicher Basis erstellt, es enthält keine "Urteilsbegründung" und es geht überhaupt nicht auf Fachfragen ein.
Trotzdem: Wichtige Erkenntnisse:
Es gibt derzeit (noch...) das "Dogma-Branntkakverbot im Bio-Landbau"! Wer Branntkalk als "Düngemittel" einsetzt, der muss mit Sanktionen rechnen (auch wenn der Einsatz fachlich begründet ist und absolut fachgerecht erfolgt).
Wer sein Betriebsheft von einem gefinkelten Advokaten ausfüllen lässt, der könnte aber schon Branntkalk einsetzen und zwar als "Pflanzenschutzmittel", oder "zur Desinfektion" oder als "Lebensmittel-Hilfsstoff" und einiges mehr - aber eben ja nicht als "Düngemittel".... (- denn gesunde, kräftige, nicht an Kalkmangel leidende Pflanzen würden ja keine "Pflantenschutzmittel" mehr brauchen ... und Menschen, die sich wieder mineralstoffreich ernähren, würden kaum noch Medikamente brauchen) ...
"Löschkalk" (Kalkwasser) ist kein Branntkalk - aber bitte trotzdem - Vorsicht! Offenbar wird versucht, auch den Einsatz dieses absolut unbedenklichen und unverzichtbaren Wirkstoffes - der in sehr vielen industriell hergestellten "Mitteln" enthalten ist - nur der Industrie zu erlauben ...!?
... Wo käme man denn da hin, wenn die Biobauern ganz einfach wieder Kalkwasser anstatt Pestizide und anderer teurer "Mittelchen" einsetzen würde ...?
... zur "Pestizidfreien Bio-Landwirtschaft" ...
Was sagt dazu unser Landwirtschaftsminister...?



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