Auszug aus den Vereinsstatuten:Download der Statuten als PDF § 2 Vereinszweck:
Gründung, Errichtung und Verwaltung von Dorfgemeinschaften -
die als gemeinnützige Vereinigungen solidarisch, freundschaftlich, aber möglichst unabhängig und selbstbestimmt Nahversorgung betreiben- und „gut leben" möchten.
§ 3
Tätigkeitsbereich und Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes: Der GEMEINNÜTZIGE Verein organisiert ohne Gewinnabsicht das „GUTE LEBEN" nach den Prinzipien der „GEMEINNÜTZIGEN NAHVERSORGUNG" - das ist ein alternatives Wirtschaftssystem, mit dem Schwerpunkt „regionale Selbstversorgung", das im Detail unter
www.nahversorgungs.net dargestellt ist.
Die Aufgaben des gemeinnützigen Vereines: 1. Ausarbeitung spezieller Konzepte, Projekte und Organisationsstrukturen für jede einzelne Dorfgemeinschaft unter Beachtung der am jeweiligen Standort gültigen Gesetzeslage - in Österreich aber auch in anderen Staaten.
2. Der Abschluss von Verträgen, die für die ganze Dorfgemeinschaft gültig sind.
3. Erarbeitung von gemeinnützigen Finanzierungsmodellen für jedes einzelne Dorfprojekt.
4. Beschaffung des „Lebensraumes" für die einzelnen Dorfgemeinschaften.
5. Planung und Errichtung von Bauwerken und anderen Errichtungen und Anschaffungen aller Art, als Auftraggeber an geeignete Unternehmer, aber nach Möglichkeit auch über gemeinschaftliche Eigenleistungen im Rahmen der Selbstversorgung.
6. Organisieren der gemeinschaftlichen Selbstversorgung mit sämtlichem Bedarf des täglichen Lebens, soweit dies realisierbar ist auch über manuelle Eigenleistungen der Dorfbewohner und der Vereinsmitglieder - fallweise auch über Mitarbeit in der Landwirtschaft und im Gewerbe.
7. Organisieren des Tauschhandels auch mit anderen Dorfgemeinschaften, aber auch mit landwirtschaftlichen Betrieben und mit Gewerbebetrieben.
8. Die Einführung von Gutscheinen, die auch als Tauschmittel anstatt Geld verwendet werden.
Die wichtigsten Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes:
Gemeinschaftsgeist, Geselligkeit, Vertrauensbildung und solidarische Zusammenarbeit speziell mit regionalen Bio-Landwirten und Gewerbebetrieben, nach dem Motto „leben und leben lassen" und dem Ziel, ein „GUTES LEBEN" (für ALLE!) auch ohne Gift, Gentechnik und Industrieproduktion möglich zu machen. Im Einzelnen werden dazu folgende Aktivitäten beispielhaft aufgezählt:
1. Gemeinschaftlich organisierte Selbstversorgung durch Veredelung von natürlichen Urprodukten zu gebrauchsfertigen Lebensmitteln oder zu handwerklich gefertigten Gebrauchsgütern.
2. Schaffung gemeinschaftlicher Lagerstätten und von anderen zweckentsprechenden Lokalitäten und Einrichtungen zur Realisierung gemeinschaftlicher Aktivitäten.
3. Übernahme von Tätigkeiten der sogenannten „Be- und Verarbeitung von landwirtschaftlichen Urprodukten" als Vereinstätigkeit auch auf Bauernhöfen.
4. Schaffung von Möglichkeiten, sich aktivan Beschaffung, Ernte, Lagerung, Konservierung, Bearbeitung, Zubereitung, Verteilung, Zustellung, Verkauf an Endverbraucher und dergleichen zu beteiligen um damit die Selbstversorgung zu verbessern und gleichzeitig Kosten zu sparen oder Geld zur Begleichung anfallender Kosten zu erwirtschaften.
5. Teure Lohnarbeit vereinsintern durch Eigenleistungen im Rahmen der Selbstversorgung ersetzen, sodass auch sozial bedürftige Menschen einen Zugang zur qualitätsvollen Selbstversorgung finden können.
6. „Solidarische Ökonomie" und der direkte Austausch von Leistungen und Gegenleistungen von Mensch zu Mensch, werden als wichtige Mittel zur Erreichung des „gemeinnützigen" Vereinszweckes eingesetzt, weil sie in einer funktionierenden Interessengemeinschaft weder Kosten noch Verwaltungsaufwand erfordern.
7. Bildung aktiv tätiger Interessengemeinschaften, mit Menschen aller Generationen, die sozial motivierte Unterstützung von Mensch zu Mensch bevorzugen und denen mehr regionale Selbstständigkeit in allen Lebenslagen und weniger Abhängigkeit von Industrie, Raubbau, Gentechnik, Chemie und von der Globalisierung ein Anliegen ist.
8. Aufbau von gemeinschaftlich organisierten Sozialsystemen in den Dorfgemeinschaften, die möglichst alle Bereiche, von der Kinderbetreuung, der Bildung und Ausbildung bis hin zur Altenbetreuung umfassen sollen.
§ 4
Materielle Mittel
Prinzipiell sind alle Dorfbewohner auch Mitglieder des Vereines und beteiligen sich zu gleichen Teilen an der Vergütung des anfallenden Verwaltungsaufwandes - einerseits über Tauscharbeit und andererseits über Mitgliedsbeiträge, die je nach Notwendigkeit einvernehmlich festgesetzt werden.
Der Verein finanziert auch diverse Schulungen, Exkursionen, Seminare, Ausflüge und auch Vereinsfeste und dergleichen die den angeführten Vereinszwecken dienlich- und allen Vereinsmitgliedern zugänglich sind.
Geld-Einnahmen des Vereines können über diverse Dienstleistungen oder auch über den Verkauf selbst im Verein hergestellter Produkte, aber auch über Verpachtung, Vermietung, Verleih und dergleichen erwirtschaftet werden - aber nur in dem Ausmaß, der zur Abdeckung der anfallenden Kosten benötigt wird.
§ 5
Mittelverwendung
Die Mittel des Vereines dürfen nur für die in den Statuten angeführten Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereines dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereines erhalten. Bei Ausscheiden aus dem Verein und bei Auflösung oder Aufhebung des Vereines dürfen die Vereinsmitglieder nicht mehr als den eingezahlten Kapitalanteil und den gemeinen Wert ihrer Sacheinlagen erhalten, der nach dem Wert der Leistung der Einlagen zu berechnen ist. Es darf keine Person durch den Verein zweckfremde Verwaltungsauslagen erhalten oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.