DER VEREIN

STATUTEN
Der Verein
"GEMEINNÜTZIGE DORFGEMEINSCHAFTEN",
(2020 angemeldet unter ZVR. Zahl: 1888423881)
hat den Zweck, beliebig viele "Dorfgemeinschaften" bei der Gründung und auch dann im täglichen Leben organisatorisch zu unterstüzen und untereinander zu vernetzen.
Gründer: Helmut Haluzan, 7501 Oberdorf, Kreuzstraße 54
              Kontakt: 0699 14130941 + info@niramaya-parks.at
Obmann: Alois Kemmer, 8082 Kirchbach Nr 23b
              Kontakt: 0676 9645604 + kemmer@nahversorgungs.net

Schwerpunkte der Vereinstätigkeit
Der Verein unterstützt und fördert gemeinnützige Aktivitäten von EIGENVERANTWORTLICH tätigen Menschen, Gemeinschaften und Organisationen. Der Verein möchte prinzipiell selbst kein "Veranstalter" und kein "Unternehmer" sein, er konzentriert sich auf:
  • Erstellung von Verträgen und Vereinbarungen, die Privateigentum gemeinschaftlich zugänglich und nutzbar machen.

  • Schaffung von vielen "DORF-PLÄTZEN", als Ausgangspunkte für die Gründung von Gemeinschaften.
  • Organisieren gemeinschaftlicher Selbstversorgung und Verbesserung der Versorgungssicherheit.
  • Vernetzung von eigenverantwortlichen Aktivitäten und mit anderen gemeinnützigen Organisationen
  • Entwicklung von Konzepten für gemeinschaftliche Finanzierungen und Nutzungen von Projekten.
  • Rettung von privaten Nahversorgungseinrichtungen durch WERTBESTÄNDIGE Investitionen mit Privatgeld der Konsumenten.
  • Verwaltung von Nutzungsrechten
  • Verwaltung des DorfstundenPOOLs und der Dorfstunden
  • Verwalten des Vereinseigentums und der Vereinskassa


  • Arten der Mitgliedschaft
    Gemäß §6 der Vereinsstatuten wurden die Bestimmungen zum "Erwerb der Mitgliedschaft" ab Dezember 2021 ergänzt und wie folgt geregelt:
  • 1. Wer zumindest eine DORFSTUNDE besitzt und die Vereinsstatuten befolgt und bedingungslos anerkennt, wird vom Verein als "Selbstversorger" automatisch und unbürokratisch als einfaches Vereinsmitglied ohne Stimmrecht anerkannt.
  • 2. "GRÜNDER" von eigenen "DORF-PLÄTZEN", die vom Verein mindestens 50 Dorfstunden kaufen, können "Ordentliche Vereinsmitglieder" mit Mitgliedausweis werden, wenn dies vom Vereinsvorstand genehmigt wird - solange sie sich Statutengemäß verhalten. "Gründer" sind berechtigt und verpflichtet, ihren DORF-PLATZ vollkommen eigenverantwortlich zu organisieren und zu führen. Die Gründer sind die engsten Vertrauten des Vorstandes, sie bekommen Einblick und einen Überblick über die gesamten Vereins-Aktivitäten, damit sie sich untereinander auch gut vernetzen können. Die Gründer stellen einen Statutengemäßen "Kassaprüfer", den sie aus ihrem Kreis wählen können.
  • 3. "GELDANLEGER", die mindestens 200 Dorfstunden in den DorfstundenPOOL einbringen, erhalten individuelle zivilrechtliche Verträge, die auch durch Vereinsbeschlüsse nicht einseitig abgeändert werden können. Geldanleger können auch Ordentliche Vereinsmitglieder werden, wenn dies vom Vorstand genehmigt wird. Sie erhalten dann einen Mitgliedsausweis und vollen Einblick in die Finanzgebarung des Vereines und auch das Recht, aus ihrem Kreis einen Statutengemäßen "Kassaprüfer" zu wählen.
  • 4. Nur die Vorstandsmitglieder haben ein Stimmrecht. Neue "VORSTANDS-MITGLIEDER" werden nur dann aufgenommen, wenn dies von ALLEN schon vorhandenen Vorstands-mitgliedern EINSTIMMIG genehmigt wird.

  • Zweck dieser Regelungen ist die Vermeidung von Verwaltungskosten durch MINIMIERUNG der BÜROKRATIE.

    Auszug aus den Vereinsstatuten:
    Download der Statuten als PDF
    § 2
    Vereinszweck:
    Gründung, Errichtung und Verwaltung von Dorfgemeinschaften -
    die als gemeinnützige Vereinigungen solidarisch, freundschaftlich, aber möglichst unabhängig und selbstbestimmt Nahversorgung betreiben- und „gut leben" möchten.
    § 3
    Tätigkeitsbereich und Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes:

    Der GEMEINNÜTZIGE Verein organisiert ohne Gewinnabsicht das „GUTE LEBEN" nach den Prinzipien der „GEMEINNÜTZIGEN NAHVERSORGUNG" - das ist ein alternatives Wirtschaftssystem, mit dem Schwerpunkt „regionale Selbstversorgung", das im Detail unter www.nahversorgungs.net dargestellt ist.
    Die Aufgaben des gemeinnützigen Vereines:
    1. Ausarbeitung spezieller Konzepte, Projekte und Organisationsstrukturen für jede einzelne Dorfgemeinschaft unter Beachtung der am jeweiligen Standort gültigen Gesetzeslage - in Österreich aber auch in anderen Staaten.
    2. Der Abschluss von Verträgen, die für die ganze Dorfgemeinschaft gültig sind.
    3. Erarbeitung von gemeinnützigen Finanzierungsmodellen für jedes einzelne Dorfprojekt.
    4. Beschaffung des „Lebensraumes" für die einzelnen Dorfgemeinschaften.
    5. Planung und Errichtung von Bauwerken und anderen Errichtungen und Anschaffungen aller Art, als Auftraggeber an geeignete Unternehmer, aber nach Möglichkeit auch über gemeinschaftliche Eigenleistungen im Rahmen der Selbstversorgung.
    6. Organisieren der gemeinschaftlichen Selbstversorgung mit sämtlichem Bedarf des täglichen Lebens, soweit dies realisierbar ist auch über manuelle Eigenleistungen der Dorfbewohner und der Vereinsmitglieder - fallweise auch über Mitarbeit in der Landwirtschaft und im Gewerbe.  
    7. Organisieren des Tauschhandels auch mit anderen Dorfgemeinschaften, aber auch mit landwirtschaftlichen Betrieben und mit Gewerbebetrieben.
    8. Die Einführung von Gutscheinen, die auch als Tauschmittel anstatt Geld verwendet werden.
    Die wichtigsten Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes:
    Gemeinschaftsgeist, Geselligkeit, Vertrauensbildung und solidarische Zusammenarbeit speziell mit regionalen Bio-Landwirten und Gewerbebetrieben, nach dem Motto „leben und leben lassen" und dem Ziel, ein „GUTES LEBEN" (für ALLE!) auch ohne Gift, Gentechnik und Industrieproduktion möglich zu machen. Im Einzelnen werden dazu folgende Aktivitäten beispielhaft aufgezählt:
    1. Gemeinschaftlich organisierte Selbstversorgung durch Veredelung von natürlichen Urprodukten zu gebrauchsfertigen Lebensmitteln oder zu handwerklich gefertigten Gebrauchsgütern.
    2. Schaffung gemeinschaftlicher Lagerstätten und von anderen zweckentsprechenden Lokalitäten und Einrichtungen zur Realisierung gemeinschaftlicher Aktivitäten.
    3. Übernahme von Tätigkeiten der sogenannten „Be- und Verarbeitung von landwirtschaftlichen Urprodukten" als Vereinstätigkeit auch auf Bauernhöfen.
    4. Schaffung von Möglichkeiten, sich aktivan Beschaffung, Ernte, Lagerung, Konservierung, Bearbeitung, Zubereitung, Verteilung, Zustellung, Verkauf an Endverbraucher und dergleichen zu beteiligen um damit die Selbstversorgung zu verbessern und gleichzeitig Kosten zu sparen oder Geld zur Begleichung anfallender Kosten zu erwirtschaften.
    5. Teure Lohnarbeit vereinsintern durch Eigenleistungen im Rahmen der Selbstversorgung ersetzen, sodass auch sozial bedürftige Menschen einen Zugang zur qualitätsvollen Selbstversorgung finden können.
    6. „Solidarische Ökonomie" und der direkte Austausch von  Leistungen und Gegenleistungen von Mensch zu Mensch, werden als wichtige Mittel zur Erreichung des „gemeinnützigen" Vereinszweckes eingesetzt, weil sie in einer funktionierenden Interessengemeinschaft weder Kosten noch Verwaltungsaufwand erfordern.
    7. Bildung aktiv tätiger Interessengemeinschaften, mit Menschen aller Generationen, die sozial motivierte Unterstützung von Mensch zu Mensch bevorzugen und denen mehr regionale Selbstständigkeit in allen Lebenslagen und weniger Abhängigkeit von Industrie, Raubbau, Gentechnik, Chemie und von der Globalisierung ein Anliegen ist.
    8. Aufbau von gemeinschaftlich organisierten Sozialsystemen in den Dorfgemeinschaften, die möglichst alle Bereiche, von der Kinderbetreuung, der Bildung und Ausbildung bis hin zur Altenbetreuung umfassen sollen.
    § 4
    Materielle Mittel

    Prinzipiell sind alle Dorfbewohner auch Mitglieder des Vereines und beteiligen sich zu gleichen Teilen an der Vergütung des anfallenden Verwaltungsaufwandes - einerseits über Tauscharbeit und andererseits über Mitgliedsbeiträge, die je nach Notwendigkeit einvernehmlich festgesetzt werden.
    Der Verein finanziert auch diverse Schulungen, Exkursionen, Seminare, Ausflüge und auch Vereinsfeste und dergleichen die den angeführten Vereinszwecken dienlich- und allen Vereinsmitgliedern zugänglich sind.
    Geld-Einnahmen des Vereines können über diverse Dienstleistungen oder auch über den Verkauf selbst im Verein hergestellter Produkte, aber auch über Verpachtung, Vermietung, Verleih und dergleichen erwirtschaftet werden - aber nur in dem Ausmaß, der zur Abdeckung der anfallenden Kosten benötigt wird.
    § 5
    Mittelverwendung

    Die Mittel des Vereines dürfen nur für die in den Statuten angeführten Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereines dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereines erhalten. Bei Ausscheiden aus dem Verein und bei Auflösung oder Aufhebung des Vereines dürfen die Vereinsmitglieder nicht mehr als den eingezahlten Kapitalanteil und den gemeinen Wert ihrer Sacheinlagen erhalten, der nach dem Wert der Leistung der Einlagen zu berechnen ist. Es darf keine Person durch den Verein zweckfremde Verwaltungsauslagen erhalten oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.



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