Dorf Beteiligung

Eine SICHERE und WERTBESTÄNDIGE GELDANLAGE
auch für Idealisten, die damit die regionale Selbstversorgung stärken wollen.

Entwickelt und organisiert vom Verein GEMEINNÜTZIGE DORFGEMEINSCHAFTEN

Vision

Die Grundprinzipien der Dorf Beteiligung:
  • Zum Schutz des "EIGENTUMSRECHTES" vor Zwangsbelastung und Enteignung werden die "NUTZUNGSRECHTE" an den Beteiligungen dem Verein zur Verwaltung übertragen und im Grundbuch gesichert und zusätzlich auch ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten des Vereines. Damit ist das Privatvermögen kaum noch "angreifbar".
  • Die Beteiligungen erfolgen in Euro oder über Einbringung anderer Vermögenswerte, können aber auch durch Dienstleistungen erworben werden. Zur WERTSICHERUNG werden die eingebrachten Vermögenswerte sofort zu den aktuellen Preisen in DORFSTUNDEN umgerechnet. Im weiteren Verlauf werden dann nur noch die Dorfstunden als Verrechnungsgrundlage herangezogen.
  • Die DORFSTUNDEN werden vom Verein auf Personenbezogenen Guthaben-Konten im "DorfstundenPOOL " verbucht und können bei Bedarf jederzeit in Teilmengen wieder abgebucht- und auch in Form von Dorfstunden-Wertkarten entnommen werden.
  • Über die Dorf-Beteiligungen werden prinzipiell nur möglichst WERTHALTIGE INVESTITIONEN finanziert, die dann vom Verein verwaltet- und der Allgemeinheit zur NUTZUNG überlassen werden.
  • Personen, die Guthaben am DorfstundenPOOL besitzen, sind auch Mitglieder des Vereines die solidarisch und demokratisch über den Einsatz der "NUTZUNGSRECHTE" mitbestimmen.
  • Alle Nutzer sorgen für die bestmögliche WERTERHALTUNG der von ihnen genutzten Güter und sie verpflichten sich, Wertminderungen auszugleichen und gemeinschaftlich und solidarisch laufend alle anfallenden Ausgaben des Vereines in Form von Gegenleistungen zu erwirtschaften.
  • Nach diesen Grundprinzipien kann keinerlei Verschuldung entstehen, das ist die beste Wertsicherung.

  • Ein konkretes (Muster-) Beispiel

    In der Gemeinde Ilztal in der Oststeiermark hat sich auf einem sonnigen Höhenrücken eine kleine Siedlung gebildet, deren Bewohner viel Selbstversorgung betreiben und Interesse an Koperation und auch an einer Dorfbildung erkennen lassen.
    Dort gibt es eine nicht mehr genutzte kleine "Landwirtschaft" mit etwa 2 Hektar (biologisch wertvollem!) Grund in einer sonnigen Höhenlage. Die Liegenschaft wurde als "Geldanlage" gekauft und das Wirtschaftsgebäude wurde mit einer Investition von über 300.000 Euro für Wohnzwecke neuwertig restauriert und ausgebaut, wird derzeit aber von den Eigentümern nicht wirklich gebraucht und nur sporadisch genutzt.
    Das alte Bauernhaus wurde vor langer Zeit auch als Gaststätte benutzt, ist derzeit aber nicht bewohnbar.
    Auch das für "Selbstversorger" ideal geeignete Grundstück ist für die Eigentümer auch nur eine Belastung ... Die Beantwortung der Frage nach einer sinnvollen Nutzung führte zu folgendem
    Nutzungs-Konzept
    Ganz genau für solche Situationen habe ich ein fertiges Konzept entwickelt:
  • 1. Man muss das Immobilien-Vermögen "flüssig mahen". Das funktioniert über den "DorfstundenPOOL ". Man kann einen eigenen "GEMEINNÜTZIGEN Verein" gründen (eine "HOFGEMEINSCHAFT "...?) und eigene DorfstundenPOOL-Konten errichten und verwalten, oder man vereinbart einfach eine "KOOPERATION " mit dem GDG-Verein (Gemeinnützige Dorfgemeinschaften) .
  • 2. Man schätzt den momentanen "VERKEHRSWERT" der Liegenschaft möglichst realistisch ein. Zum Zwecke der "WERTSICHERUNG" wird dieser Verkehrswert in DORFSTUNDEN umgerechnet.
  • 3. Man errichtet mit dem Verein einen "NUTZUNGSVERTRAG" (den man problemlos selbst schreiben kann) und man übergibt damit das "NUTZUNGSRECHT" offiziell an den Verein. Auch die NUTZUNGSVERWALTUNG wird ofiziell an den Verein übertragen. Man wird natürlich selbst Vereinsmitglied (oder Obmann des eigenen Vereines) und man übernimmt selbst die Funktion des "NUTZUNGSVERWALTERS". Damit ist sichergestellt, dass man zu jeder Zeit "selbst das Sagen hat", wenn es um die VERGABE von NUTZUNGSRECHTEN geht.
  • 4. Als Gegenleistung bekommt man vom Verein eine GUTSCHRIFT am eigenen DorfstundenPOOL-Konto, über den Verkehrswert - umgerechnet in Dorfstunden.
  • 5. Man errichtet als "NUTZUNGSVERWALTER" gesonderte Verträge über BETEILIGUNGEN am Nutzungsrecht, für sich selbst und mit jedem einzelnen "NUTZER". dort kann man alle Details der individuellen Vereinbarungen mit einfachen selbst geschriebenen Verträgen (zu jeder Zeit) schiftlich fixieren, sobald darüber mit allen an der Gemeinschaft Beteiligten ein Einvernehmen erzielt wird.
  • 6. Man veranlasst eine GRUNDBUCH-Eintragung über einen Notar. Eingetragen wird nur das NUTZUNGSRECHT des Vereines (nicht der einzelnen Nutzer) und auch ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten des Vereines. Damit ist der DorfstundenPOOL wertgesichert und gleichzeitig auch WERTBESTÄNDIG, denn der Wechselkurs der Dorfstunden wird bei Geldwertänderungen angepasst.
  • 7. GELDANLEGER haben damit die Möglichkeit, private Erparnisse WERTGESICHERT und WERTBESTÄNDIG in DORFSTUNDEN anzulegen, und damit für sich selbst VERSORGUNGSSICHERHEIT auch über Generationen hinweg sicherzustellen. Aber auch jeder und jede, die GUTHABEN am POOL-Konto besitzen können "DAVON ZEHREN" wenn Geld gebraucht wird, oder wenn man Beispielweise Pflegedienste oder andere Dienstleistungen braucht, oder wenn man Lebensmittel oder andere Dinge eintauschen möchte. Man kann Beteiligungen für Geld Verkaufen, dann werden einfach Dorfstunden vom POOL-Konto des Verkäufers auf das POOL-Konto des Käufers umgebucht.

  • Damit ist das Privatvermögen "flüssig", auch wenn es in eine Immobilie "hineingesteckt" wurde und man kann "Das GUTE LEBEN in Fülle" genießen, solange man lebt und selbst verbrauchen, was man selbst geschaffen hat - und die Erben müssen sich später nicht darum streiten.
    Appropos-Erben: Auch das Thema Erbschaften kann man bei Lebzeiten über den DorfstundenPOOL wunderbar regeln - und das alles total ABGABENFREI, wenn man halbwegs geschickt vorgeht.
    Über eine STIFTUNG kann man auch das Thema Zwangsenteignung und Zwangsbelastung total in den Griff bekommen - siehe ... nahversorgungs.net/stiftung.html .... Damit wäre dann der allerhöchste Grad der WERTSICHERUNG erreicht
    .
    Für die Nutzung eurer Liegenschaft sehe ich folgende Möglichkeiten:
  • 1. Falls Euer Sohn (wie ich vermute...?) auch gerade als "Lohnsklave" wegen Corona erpresst wird, dann hätte ich folgenden Vorschlag zur Hand: Sich gegenüber dem Arbeitgeber weigern, den Corona-Zirkus mitzumachen, mit dem Ziel gekündigt- oder gar entlassen zu werden. Dem unmittelbaren vorgesetzten klar machen, dass man sich das nicht gefallen lässt und dass deshalb Lohnfortzahlung und auch SCHADENERSATZ gefordert wird. Die rechtlichen Grundlagen hat unser Freund und Experte Konstantin Haslauer erarbeitet ... mehr auf seiner Webseite "nebengleis-strategie.com"
  • 2. Nach einer Kündiging könnte Euer Sohn die Immobilie nutzen und sich voll auf die SELBSTVERSORGUNG konzentrieren. Er könnte Gemüseanbau, Permakultur und Tauschhandel und Tauscharbeit betreiben. Bei Geldnot müsste man halt GELDANLEGER anwerben und "Beteiligungen" verkaufen, als Übergangslösung, bis die Selbstversorgung funktioniert und bis Geld aus Lohnfortzahlung und Schadenersatz eintrifft. Aber vermutlich würdet Ihr auch mit Euren Rentenbezügen das Auslangen finden, wenn Ihr GEMEINSAM als Selbstversorger wirtschaftet und Euch (auch mittels Dorfstunden) gegenseitig unterstützt. Die Aufnahme von Krediten ist in meinem Konzept prinzipiell ausgeschlossen.
  • 3. Was den Altbau betrifft, so bin ich der Meinung, dass man die vorhandene Bausupstanz sehr wohl recht gut nutzen könnte, speziell wenn man einige geschickte Leute finden würde, die gerne gemeinsam mit Eurem Sohn "mit anpacken" würden .... Nirgends könnte man in ein oder zwei Jahren so gut verdienen wie bei der Altbausanierung, mit Schaffung von Wohnraum für Familien. Man braucht halt auch dazu einen GELDANLEGER der sich an dem Projekt "BETEILIGT" - das sollte kein Problem sein, denn eine besser abgesicherte Geldanlage ist kaum denkbar - mit dem (abgabenfreien!) Dorfstunden-Arbeitseinsatz werden ja ZUSÄTZLICHE Werte geschaffen und jede Verschuldung ist ausgeschlossen.
  • 4. Natürlich könnte man den Altbau auch "wegschieben" und einen "modernen" Neubau hinstellen (...lassen) - aber was hättet IHR davon...? Das geht nicht ohne Baumeister und nicht ohne viel Behördenkram, Ihr könntet fast keine Eigenleistungen einsetzen und die Nutzung des Hauses gehört dann wohl zum Großteil dem GELDANLEGER ...
  • 5. Zum Thema Nutzungsrecht "Fremder Leute": Wenn Leute gefunden werden, mit denen man (vorerst einmal nur mittels Dorfstunden) erfolgreich Gemüseanbau und auch Altbausanierung betreiben kann, dann sind das sehr bald keine "Fremden Leute" mehr ... und es entsteht die GEWÜNSCHTE "Selbstversorger GEMEINSCHAFT" aus mehreren selbstständigen Menschen, wo jeder seine Talente und Fähigkeiten - aber auch sein Privatgeld (als Beteiligung im DorfstundenPOOL) -  einsetzen kann. Der Leistungsausgleich untereinander kann laufend total unkompliziert, unbürokratisch und total ABGABENFREI mittels Dorfstunden erfolgen.

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    Generell zum Thema "Beteiligung am NUTZUNGSRECHT":
    Das ist einer der ganz großen Wirtschaftszweige der schon seit der Kaiserzeit sehr erfolgreich betrieben wird. Der Kaiser und die vielen Adeligen haben wohl nie ihre vielen Güter selbst bewirtschaftet ... Auch heute noch werden - ich habe mich informiert - in Österreich mehr als eine Million Hektar von etwa 130.000 "NUTZERN" bewirtschaftet, die "nur" ein Nutzungsrecht, aber kein Eigentumsrecht besitzen. Das ist also ein Wirtschaftssystem, das krisenfest über Generationen hinweg funktioniert - wie die gelebte Praxis eindrucksvoll beweist.
    Mit freundlichen Grüßen, Alois Kemmer Kirchbach am 25. 1. 2022


      



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