1. Finanzielle Beteiligungen werden NUR FÜR INVESTITIONEN verwendet, die den Gesamtwert der Liegenschaft erhöhen und damit sicher in "Bleibende Werte" angelegt.
2. Beteiligungen die eine gewisse Bagatellgrenze überschreiten, werden als "Prozentuelle ANTEILE am Gesamtwert" des Gemeinschaftshofes Vertraglich festgelegt.
3. Die Nutzer erwirtschaften ihren Lebensunterhalt und sind vertraglich verpflichtet auch alle anfallenden Kosten, Abgaben und Spesen zu erwirtschaften und vorrangig für die VERSORGUNGSSICHERHEIT der Investoren zu sorgen.
SICHERHEIT
Prozentuelle BETEILIGUNG an grundbücherlich eingetragenem EIGENTUM.
WERTSTEIGERUNG
Jede Investition erhöht den Gesamtwert der Liebenschaft. Nicht nur Geld-Investitionen sondern auch alle Aktivitäten zur Verbesserung der Adtraktivität erhöhen den WERT des Gesamtprojektes und kommen damit allen Anteils-Eigentümern zugute.
MITBESTIMMUNGSRECHTE
Alle Miteigentümer besitzen Mitbestimmungsrechte als Mitglieder des als "Hofgemeinschaft" geführten Vereines.